Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht

Wir haben uns in der Kanzlei auf das Arbeitsrecht spezialisiert, weil jedes Rechtsgebiet immer komplexer wird. Gerade das Arbeitsrecht ist besonders vielschichtig, da es kein einheitliches „Arbeitsgesetzbuch“ gibt, sondern das Arbeitsrecht durch eine Vielzahl von Einzelgesetzen bestimmt wird. Zudem bestehen viele Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten, wie z.B. dem Sozialrecht, dem Steuerrecht oder dem Insolvenzrecht. Auch spielen Rechtsakte der Europäischen Union eine immer größere Rolle. Wer kompetent beraten will, muss daher tagesaktuelles Wissen haben. Wir bilden uns regelmäßig weiter und sind über die neuesten Entwicklungen informiert.

Was ist ein Fachanwalt?

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Praxiserfahrung verfügt. Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein geschützter Begriff und gilt jeweils für ein Rechtsgebiet. Die Voraussetzungen für eine Zulassung sind jeweils in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Im Arbeitsrecht müssen fundierte Kenntnisse des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des Verfahrensrechts nachgewiesen werden. Außerdem müssen mindestens 100 bearbeitete Arbeitsrechtsfälle belegt werden.

Fachanwälte sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden.

Unsere Erfahrung in arbeitsrechtlicher Beratung und Verfahrensführung

Wir bearbeiten ausschließlich arbeitsrechtliche Fälle. In allen Fragen des Arbeitsrechts geben wir unseren Mandanten strategischen Rat und liefern bereits vorab alle Informationen, um konfliktträchtige Situationen möglichst gar nicht erst aufkommen zu lassen. In Seminaren und Schulungen geben wir regelmäßig unser Wissen und unsere Erfahrung an Betriebsräte und Mitarbeiter im Personalwesen weiter. Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und Betriebsräte unterstützen wir nicht nur beratend, sondern auch bei der Durchsetzung ihrer Rechte im gerichtlichen Verfahren und in der Einigungsstelle. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserer langjährigen Erfahrung als Prozessvertreter vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht, sowie unserer regelmäßigen Tätigkeit als Beisitzer in zahlreichen Einigungsstellen. Daneben publizieren wir regelmäßig in einer arbeitsrechtlichen Fachzeitschrift.

Rechtsanwälte der Kanzlei

Wir sind Martina Hintzen und Tim Richter. 2007 wurden wir als Rechtsanwälte zugelassen. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit in einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in Nürnberg haben wir 2014 unsere eigene Arbeitsrechtskanzlei Hintzen & Richter gegründet.

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