Anwaltskosten

Was kostet ein Anwalt? Die Höhe der Anwaltskosten ist immer abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Wird eine Gebührenvereinbarung geschlossen, richten sich die Anwaltskosten in erster Linie nach dem zeitlichen Aufwand. Wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde, richtet sich die Höhe der Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses sieht eine Abrechnung nach dem Gegenstandwert vor, d.h. nach dem Wert der Ansprüche, die geltend gemacht oder abgewehrt werden sollen.

Wir legen großen Wert auf Kostentransparenz und informieren Sie vor jeder Mandatsaufnahme über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Gerne dürfen Sie sich vor Vereinbarung eines Besprechungstermins vorab telefonisch bei uns über die zu erwartenden Gebühren informieren.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit der Versicherungsgesellschaft. Wir informieren die Versicherung über den Eintritt des Versicherungsfalls und beantragen für Sie die Kostenübernahme.

Besonderheit im Arbeitsrecht: Keine Kostenerstattung in 1. Instanz

Anders als bei Gerichtsverfahren vor den Amts- und Landgerichten gibt es im arbeitsgerichtlichen Verfahren keine Kostenerstattung. Dies bedeutet, dass jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten selbst trägt, unabhängig davon, ob sie den Rechtstreit gewinnt oder verliert. Dies gilt allerdings nur für den außergerichtlichen Bereich und im erstinstanzlichen Verfahren, also im Prozess vor dem Arbeitsgericht. In der Berufungs- und Revisionsinstanz (Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht) ist dies anders. Hier trägt die unterliegende Partei sämtliche Kosten, also auch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite.

Kosten für Betriebsräte

Ein Betriebsrat ist nicht vermögensfähig. Deshalb sieht das Betriebsverfassungsgesetz vor, dass der Arbeitgeber die Kosten der Betriebsratsarbeit zu tragen hat. Hierzu gehören auch die Kosten für die anwaltliche Vertretung und Beratung, wenn diese erforderlich ist.