Arbeitnehmervertretungen: Beratung und Verfahrensführung für Betriebsräte

Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte unterstützen wir bei der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Als Sachverständige unterstützen wir Arbeitnehmervertretungen bei der Klärung von schwierigen Rechtsfragen und bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie Interessenausgleich und Sozialplan. Außerdem werden wir regelmäßig als Beisitzer in die Einigungsstelle entsandt. Wenn notwendig, setzen wir Ihre Rechte auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durch. In unseren Schulungen für Betriebsräte geben wir unsere Erfahrungen weiter.

Sachverständigentätigkeit: Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialpläne 

Das Betriebsverfassungsgesetz räumt dem Betriebsrat weitreichende Rechte bei der Gestaltung der innerbetrieblichen Verhältnisse ein. So darf der Arbeitgeber z.B. nicht einseitig Überstunden im Betrieb anordnen, einen Urlaubsplan aufstellen oder technische Einrichtungen wie z.B. eine elektronische Zeiterfassung oder Videoüberwachung einführen. Hierüber muss zwingend eine Einigung mit dem Betriebsrat erzielt werden. Meistens wird die Einigung in Form einer Betriebsvereinbarung getroffen. Eine Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmern verbindlich festlegt.

Als Betriebsrat haben Sie die Möglichkeit, bei der Verhandlung einer Betriebsvereinbarung einen Rechtsanwalt als Sachverständigen hinzuzuziehen. Wir beraten und begleiten Sie bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und übernehmen auf Wunsch auch die Verhandlungsführung. Betriebsvereinbarungsentwürfe des Arbeitgebers prüfen wir kritisch und erstellen unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen eigene Vereinbarungsentwürfe. 

Wir unterstützen Arbeitnehmervertretungen auch bei der Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan. Dabei bewerten wir alle arbeitsrechtlich relevanten Umstände im Unternehmen, liefern Ihnen eine klare Verhandlungsstrategie und arbeiten auf Wunsch auch sämtliche Dokumente aus. 

Einigungsstelle

Dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung gehen nicht selten harte Verhandlungen voraus. Oftmals können sich die Betriebsparteien dennoch nicht auf eine einvernehmliche Regelung verständigen. In diesem Fall können sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Die Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle, die aus einer gleichen Anzahl von Vertretern (sog. Beisitzer) der Arbeitgeberseite und des Betriebsrates besteht und von einem neutralen Vorsitzenden – meist einem Arbeitsrichter – geleitet wird. Die Einigungsstelle verhandelt mit dem Ziel, eine Einigung zu erreichen. Gelingt dies nicht, entscheidet die Einigungsstelle durch Spruch.

Wir stehen Ihnen als erfahrene Beisitzer in Einigungsstellen zur Verfügung, um die Interessen der Arbeitnehmer bei der Verhandlung Ihrer Betriebsvereinbarung bestmöglich umzusetzen. 

Vertretung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren 

In Konfliktsituationen, z.B. wenn der Arbeitgeber ein Mitbestimmungsrecht verletzt oder die Betriebsratsarbeit behindert hat, setzen wir Ihre Rechte auch als Prozessbevollmächtigte im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durch. 

Betriebsratsmitglieder

Auch einzelnen Betriebsratsmitgliedern stehen wir regelmäßig bei Fragen in Zusammenhang mit Ihrem Betriebsratsamt wie z.B. Arbeitsbefreiung und Vergütung während der Betriebsratsarbeit, Behinderung der Betriebsratsarbeit durch den Arbeitgeber etc. zur Verfügung und setzen Ihre Rechte wenn nötig auch gerichtlich durch. 

Betriebsratsschulungen 

Solide Kenntnisse des Arbeitsrechts und des Betriebsverfassungsrechts sind zwingend erforderlich, wenn ein Betriebsrat sich erfolgreich für die Rechte der Arbeitnehmer einsetzen möchte. Wir schulen Betriebsräte zu sämtlichen Themen der betrieblichen Mitbestimmung und des Individualarbeitsrechts.