Umfassende Beratung und Vertretung für Unternehmen als Arbeitgeber

Arbeitgebern stehen wir bei allen Fragen aus dem Individual- und Kollektivarbeitsrecht zur Verfügung. Einen wesentlichen Anteil macht hierbei die Beratungstätigkeit aus, d.h. wir unterstützen Arbeitgeber im Vorfeld von drohenden Streitigkeiten, um nach Möglichkeit gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Selbstverständlich vertreten wir Ihr Unternehmen auch vor Gericht, gegenüber Behörden und als Beisitzer in der Einigungsstelle.

Beratung 

Das Arbeitsrecht ist ein sehr dynamisches Rechtsgebiet und unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung. Neue Gesetze wie z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder das Mindestlohngesetz (MiLoG) bringen zusätzliche Anforderungen an den Arbeitgeber mit sich.

Arbeitsrechtliche Maßnahmen müssen daher sorgfältig geplant werden. Fehler, die bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Maßnahme unterlaufen, können oftmals im Nachhinein nicht mehr korrigiert werden und führen zu einer erheblichen Zeitverzögerung. Im ungünstigsten Fall kann eine von Ihnen beabsichtigte Maßnahme überhaupt nicht mehr durchgeführt werden. Um die damit verbundenen wirtschaftlichen Einbußen für Ihr Unternehmen zu vermeiden, beraten wir Sie bereits frühzeitig sowohl in Krisensituationen als auch bei der Bewältigung der arbeitsrechtlichen Alltagsaufgaben.

Wir unterstützen Sie z.B. bei der Vorbereitung von Abmahnungen und Kündigungen oder der richtigen Formulierung von Arbeitszeugnissen. Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsrecht. So bereiten wir beispielsweise die Anhörung des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen wie Kündigung, Einstellung oder Versetzung vor. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Formulierung von Betriebsvereinbarungen sowie bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, wenn nötig auch als Beisitzer in der Einigungsstelle.

Vertragsgestaltung 

Wir erstellen für Ihr Unternehmen passende Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, die den zahlreichen gesetzlichen Regelungen und gerichtlichen Auslegungstendenzen Rechnung tragen. Neben den Bestimmungen, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, ist insbesondere die umfangreiche Rechtsprechung zur Rechtswirksamkeit einzelner Vertragsklauseln zu beachten. Dieser Aspekt und Ihre jeweilige betriebliche Situation werden von uns bei der Ausarbeitung oder Überprüfung Ihrer Verträge berücksichtigt.

Vertretung vor Gericht 

Bei Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat vertreten wir Sie als Prozessbevollmächtigte in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die Rechtslage, sondern entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Verhandlungsstrategie. Denn selbst dann, wenn die rechtliche Situation gegen Sie spricht, kann oftmals allein durch das richtige strategische Vorgehen ein gutes Ergebnis erzielt werden.