Wenden Sie sich bei allen arbeitsrechtlichen Fragen an uns: Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und arbeiten ausschließlich in diesem sich ständig wandelnden Rechtsgebiet. Wir bilden uns regelmäßig fort und reagieren auf die neuesten Entwicklungen, um Arbeitnehmer, Unternehmen, Betriebsräte und Führungskräfte optimal zu betreuen.
Unsere Mandanten sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen (Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte) sowie Arbeitgeber und Führungskräfte aus der Metropolregion Nürnberg und dem gesamten Bundesgebiet. Hier stellen wir uns und unsere Kanzlei vor.
Vereinbaren Sie einfach ein erstes Beratungsgespräch mit uns. Damit Sie Ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen können, verlangt der Gesetzgeber in einigen Fällen schnelles Handeln. Sie erhalten dann in der Regel noch am selben Tag einen Termin bei uns. Alle Informationen zu Kontakt und Anfahrt finden Sie hier.
Arbeitnehmern stehen wir bei Problemen im Arbeitsalltag und bei Fragen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beratend und als Prozessvertretung zur Verfügung. Wir ermitteln das optimale Vorgehen, um Ihre Interessen durchzusetzen, und informieren Sie über die Rechtslage in Ihrer individuellen Situation.
Wir beraten Unternehmen bereits im Vorfeld von drohenden Streitigkeiten und bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen. So vermeiden sie schon vorab Konflikte und sind rechtlich auf der sicheren Seite. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Betriebsverfassungsrecht. Hier unterstützen wir Arbeitgeber bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen. In allen arbeitsrechtlichen Belangen vertreten wir Unternehmen auch vor Gericht.
Wir unterstützen Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte bei der betrieblichen Mitbestimmung. Außerdem schulen wir Betriebsräte regelmäßig zu arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Themen und vertreten sie im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und als Beisitzer in der Einigungsstelle.
Führungskräfte nehmen regelmäßig eine rechtliche Sonderstellung ein. Sie sind zwar selbst Arbeitnehmer, gleichzeitig aber auch anderen Arbeitnehmern gegenüber weisungsbefugt oder üben andere arbeitgebertypische Funktionen aus. Oft ist entscheidend, ob eine Führungskraft als sogenannter Leitender Angestellter gilt. Wir sind Ihr Partner bei der Verhandlung Ihres Anstellungsvertrags und bei Fragen über den Inhalt oder die Beendigung des Anstellungsverhältnisses. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.
Hier finden Sie unsere aktuellen Meldungen. Außerdem erhalten Sie auf unseren Serviceseiten nützliche Informationen, Kommentare, Dokumente, Tools und Links.